Rechtsgrundlagen:
- § 7h EStG
- § 10f EStG
- § 11a EStG
Voraussetzungen:
- Lage des Objekts im Sanierungsgebiet
- Durchführung begünstigter Maßnahmen
- Abschluss einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung vor Maßnahmenbeginn
- Bescheinigung durch den Markt nach Abschluss
Mögliche steuerliche Vorteile:
- Eigennutzung: bis zu 90 % in 9 Jahren (jährlich 10 %)
- Vermietung: bis zu 100 % in 12 Jahren (8×9 %, 4×7 %)
Hinweis:
Die steuerliche Begünstigung ist kein Zuschuss, sondern wirkt sich auf die steuerliche Bemessungsgrundlage aus. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater wird empfohlen.
Ablauf in Kurzform:
- Beratung
- Fachberatung (Steuerberater)
- Vereinbarung
- Umsetzung
- Bescheinigung
- Finanzamt