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Amtliche Bekanntmachungen

Alle amtlichen Bekanntmachungen des Marktes Bad Abbach werden rechtswirksam hier veröffentlicht.

Bekanntmachung der Marktgemeinderatssitzung vom 16.10.2024

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Bekanntmachung der Marktgemeinderatssitzung vom 15.10.2024

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Bekanntmachung der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 08.10.2024

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Bekanntmachung der Marktgemeinderatssitzung vom 24.09.2024

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Bekanntmachung der Gemeinderatssitzung vom 30.07.2024

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Bekanntmachung über den Erlass der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (BauGB) – Kostenerstattungssatzung (KostErstS)

Der Marktgemeinderat Bad Abbach hat in der Sitzung am 25.06.2024 den Erlass der o.g. Satzung beschlossen. Die Satzung wurde am 09.07.2024 in der Verwaltung des Rathauses, Raiffeisenstraße 72, 93077 Bad Abbach, Zi.-Nr. 1.02 niedergelegt und kann zu den normalen Öffnungszeiten eingesehen werden. Inhalt der Satzung ist die Regelung der Kostentragung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Zuge von Baugebieten erforderlich sind.

Bekanntmachung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperren

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 25.07.2023 die Satzungen zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Altstadt A, B und C beschlossen. 

Bekanntmachung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperren

Bekanntmachung Vorabveröffentlichung Vogelbeobachtungsturm Bad Abbach

Die Gemeinde Bad Abbach beabsichtigt, einen der Öffentlichkeit jederzeit zugänglichen Aussichtsturm auf der Freizeitinsel Bad Abbach zur Verfügung zu stellen.Von dem Turm aus soll die Vogelwelt der renaturierten Kiesgruben für alle Besucher erlebbar gemacht werden.

Der Bau des Turmes wird im Rahmen der LEADER-Förderrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefördert.

Bekanntmachung Vorabveröffentlichung Vogelbeobachtungsturm Bad Abbach Die Gemeinde Bad Abbach beabsichtigt, einen der Öffentlichkeit jederzeit zugänglichen Aussichtsturm auf der Freizeitinsel Bad Abbach zur Verfügung zu stellen. Von dem Turm aus soll di

Bekanntmachung zum Wasserrecht - Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Donau

Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Donau, Fluss-km 2.395,8 bis 2.432,3 {Gewässer I. Ordnung), auf dem Gebiet des Marktes Bad Abbach, der Gemeinde Saal a. d. Donau, der Stadt Kelheim und der Stadt Neustadt a. d. Donau im Landkreis Kelheim nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz {WHG) i. V. m. Art. 46 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Bayerisches Wassergesetz {BayWG) durch Erlass einer Verordnung

Download für die Bekanntmachung Wasserrecht - Überschwemmungsgebiete

Bekanntmachung über den Beschluss der Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt B"

Der Marktgemeinderat Bad Abbach hat am 27.04.2021 beschlossen den o.g. Bebauungsplan zu ändern.

Das Ziel der Änderung ist es, den Innerort als Einkaufsstandort zu erhalten und zu stärken, die Aufenthaltsqualität attraktiver zu gestalten und wieder mehr zu beleben... (siehe pdf-Datei)

Download der Bekanntmachung

Bekanntmachung über den Beschluss zur Änderung der Bebauungspläne "Altstadt A + C"

1. Altstadt A mit Deckblatt Nr. 1 durch Deckblatt Nr. 2
2. Altstadt C mit den Deckblättern 1-5 durch Deckblatt Nr. 6

Download der Bekanntmachung

Bekanntmachung zum Wasserrecht

Verlängerung der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes der Donau von Fluss-km 2.393,8 bis 2.434,0 im Bereich der Stadt Neustadt a. d. Donau, der Stadt Kelheim, der Gemeinde Saal a. d. Donau und des Marktes Bad Abbach, Landkreis Kelheim

Mit Bekanntmachung vom 12.07.2018, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kelheim Nr. 16 vom 20.07.2018, ist das vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelte Überschwemmungsgebiet der Donau von Fluss-km 2.393,8 bis 2.434,0 im Bereich der Stadt Neustadt a. d. Donau, der Stadt Kelheim, der Gemeinde Saal a. d. Donau und des Marktes Bad Abbach bekannt gemacht worden und somit seit dem 20.07.2018 gemäß § 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 47 Abs. 2 Sätze 1 und 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) vorläufig gesichert.

Die vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebietes endet grundsätzlich sobald eine Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes in Kraft tritt oder das Festsetzungsverfahren eingestellt wird (Art. 47 Abs. 4 Satz 1 BayWG). Sie endet spätestens mit Ablauf von fünf Jahren (Art. 47 Abs. 4 Satz BayWG). Gemäß Art. 47 Abs. 4 Satz 3 BayWG kann im begründeten Einzelfall die Frist um höchstens zwei Jahre verlängert werden. 

Aktuell liegen die eingegangenen Einwendungen bei Wasserwirtschaftsamt Landshut zur Stellungnahme vor. Für eine präzise Bearbeitung der Einwendungen sind Vor-Ort-Besichtigungen der betroffenen Grundstücke unabdingbar. Diese finden derzeit statt. Aufgrund der Vielzahl der im Festsetzungsverfahren eingegangenen Einwendungen und der Notwendigkeit der Besichtigung vor Ort durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut nimmt die Ausarbeitung der Stellungnahme noch einige Zeit in Anspruch. 

Ein Abschluss des Festsetzungsverfahrens einschließlich Erörterungstermin bzw. Onlinekonsultation bis zum Auslaufen der vorläufigen Sicherung zum 19.07.2023 ist deshalb nicht möglich. Das Landratsamt Kelheim verlängert daher die vorläufige Sicherung um zwei Jahre. Diese endet spätestens und endgültig mit Ablauf des 19.07.2025.   

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