Zielsetzung:
- Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz
- Belebung durch neue Nutzungen
- Verbesserung des Wohnraums
- Barriereabbau
- Aufwertung von Vor- und Hofbereichen
Förderfähige Maßnahmen (Beispiele):
- Fassaden, Fenster, Türen, Hoftore, Einfriedungen
- Umnutzung zur Schaffung neuer Angebote oder Wohnraum
- Beseitigung baulicher Barrieren
- Begrünung und Entsiegelung von Vor- und Hofbereichen
Nicht förderfähig:
- Bauunterhalt
- Neubaumaßnahmen
- mobile Einrichtungen
- Maßnahmen unter 1.000 EUR
Fördersätze:
- bis zu 30 % je Maßnahme
- bis zu 50 % bei Hofbegrünungen und Neuordnungen
- in der Regel max. 20.000 EUR Zuschuss
Voraussetzungen:
- Lage im Sanierungsgebiet
- Abschluss einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung
- Maßnahmenbeginn erst nach Vorliegen der Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung mit dem Markt Bad Abbach
Ablauf in Kurzform:
- Beratung
- Sanierungsberatung
- Antragstellung
- Vereinbarung
- Umsetzung
- Abschluss und Auszahlung
Hinweis: Baubeginn erst nach Abschluss der Vereinbarung.