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Neue Bekanntmachung zur Grundsteuer

15. Januar 2026

Neue Bekanntmachung zur Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2026

Bitte beachten Sie die neue Bekanntmachung (pdf siehe Download)

Die Grundsteuerbescheide 2025 gelten zunächst nur für das Haushaltsjahr 2026. Vorbehaltlich der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2025 (z.B. im Falle einer Änderung des Hebesatzes gemäß§ 25 Abs.3 Grundsteuergesetz) wird hiermit gemäß§ 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt [BGBI.] 1, Seite 965), geändert durch die Gesetze vom 14.12.1976 (BGBI. 1, S. 3341), vom 23.09.1990 (BGBI. II, Seite 885), vom 13.09.1993 (BGBI. 1, S. 1569), vom 27.12.1993 (BGBI. 1, S. 2378, 1994 1, S. 2439), vom 14.09.1994 (BGBI. 1, S. 2325), vom 29.10.1997 (BGBI. 1, S. 2590), vom 19.12.1998 (BGBI. 1, S. 3836), vom 22.12.1999 (BGBI. 1, S. 2601), vom 19.12.2000 (BGBI. 1, S. 1790) und - Bayern Abweichung durch das Bayerisches Grundsteuergesetz (BayGrStG) vom 10.12.2021 GVBI BY S. 638 mVw 01.01.2022 (vgl. BGBI. 1 2022, 29) - durch§ 4 GrStG vom 23.12.2022 (GVBI. BY S. 704 mWv 01.01.2022 und 01.01.2023 (vgl. BGBI. 2023 1 Nr. 68) und durch § 2 GrStG vom 23.12.2025 GVBI. BY S. 627 mWV 01.01.2026 (vgl. BGBI 2026 1 Nr. 5)
die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2026 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid 2026 erhalten, im Haushaltsjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Haushaltsjahr 2025 zu entrichten haben.

Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen Tage die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid 2024 zugegangen wäre. Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können beim Markt Bad Abbach,
Raiffeisenstr. 72, 93077 Bad Abbach, eingesehen werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form.

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird
ist der Widerspruch einzulegen beim
Markt Bad Abbach
Postfachanschrift: Postfach 12 53, 93075 Bad Abbach
Hausanschrift: Raiffeisenstraße 72, 93077 Bad Abbach

Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg (Postfach 11 0165, 93014 Regensburg) erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird
ist die Klage bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg,
Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg
Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg

zu erheben.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
1 Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher EMail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55 d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Bad Abbach, 15.01.2026

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