Menü schließen
Suche

Steuerliche Begünstigungen

Neben Zuschüssen können bestimmte Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der Sanierungsgebiete steuerlich begünstigt werden.

Rechtsgrundlagen:

  • § 7h EStG
  • § 10f EStG
  • § 11a EStG

Voraussetzungen:

  • Lage des Objekts im Sanierungsgebiet
  • Durchführung begünstigter Maßnahmen
  • Abschluss einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung vor Maßnahmenbeginn
  • Bescheinigung durch den Markt nach Abschluss

Mögliche steuerliche Vorteile:

  • Eigennutzung: bis zu 90 % in 9 Jahren (jährlich 10 %)
  • Vermietung: bis zu 100 % in 12 Jahren (8×9 %, 4×7 %)

Hinweis:
 Die steuerliche Begünstigung ist kein Zuschuss, sondern wirkt sich auf die steuerliche Bemessungsgrundlage aus. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater wird empfohlen.

Ablauf in Kurzform:

  1. Beratung
  2. Fachberatung (Steuerberater)
  3. Vereinbarung
  4. Umsetzung
  5. Bescheinigung
  6. Finanzamt


Beratung

Marktmanagement Bad Abbach

Herr Joachim Häring

Am Markt 22 (Seiteneingang)

93077 Bad Abbach

0151 42022541 E-Mail