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Folgende Unterlagen sollte Ihre Bewerbung enthalten:

  • Bewerbungsschreiben, bezogen auf die konkrete Stellenausschreibung
  • Lückenloser Lebenslauf (tabellarisch ausreichend)
  • Schulentlasszeugnisse (z. B. Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, Mittlerer Bildungsabschluss, Qualifizierender Hauptschulabschluss, erfolgreicher Hauptschulabschluss)
  • Bei einem ausländischem Schulabschluss ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Schulzeugnisses sowie die Anerkennung des erworbenen ausländischen Zeugnisses durch die Zeugnisanerkennungsstelle erforderlich
  • Nachweis über Berufsabschlüsse (Gesellenbrief / Gehilfenbrief mit Notenbestätigung), Meisterbrief (mit Notenangaben), Staatlich geprüfter Techniker (Zeugnis mit Notenangaben)
  • Bei einer ausländischen Berufsausbildung ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses sowie die Anerkennung des erworbenen ausländischen Zeugnisses durch die Zeugnisanerkennungsstelle erforderlich
  • Nachweis über abgeschlossenes Hochschul- / Fachhochschulstudium / Berufsakademiestudium (Diplomurkunde, Diplomzeugnis, Diplomvorprüfungszeugnis, Master- oder Bachelorzeugnis und ggf. Promotionsnachweis) mit Angabe der Gesamtnote
  • Bei einem ausländischem Studium ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses und die Anerkennung der Zeugnisanerkennungsstelle erforderlich
  • Arbeitszeugnisse / Beurteilungen
  • Wehrdienst- / oder Zivildienstzeitbescheinigung
  • Lehrgangszertifikate
  • Zeugnisse über erworbene Zusatzqualifikationen, Führerschein(e)

Initiativ-Bewerbungen für eine Ausbildungsstelle

  • Bei der Bewerbung für eine Ausbildungsstelle ist das letzte Jahreszeugnis und falls bereits vorhanden das letzte Zwischenzeugnis erforderlich.
  • Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung kann die Kopie des Schwerbehindertenausweises oder bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 v. H. der Gleichstellungsbescheid nach § 68 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX beigelegt werden.
  • Die vorgenannten Zeugnisse bzw. Nachweise sind in Fotokopie vorzulegen, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt, sondern vernichtet werden.

Beachten Sie bitte das Bewerbungsende, da Bewerbungen, die nach dem Ende der Bewerbungsfrist eingehen, im Auswahlverfahren in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden können.