Unsere lokalen GenussErzeuger haben sich zusammengetan und servieren zwischen 08. und 22. März 2026 Aktionsgerichte zu den 1. Bad Abbacher GenussWochen.
Die perfekte Gelegenheit neue Wirtshäuser, Cafés oder Dinge in Bad Abbach auszuprobieren oder den Lieblingswirt neu kennenzulernen.
Wie funktioniert's?
1. Teilnehmendes Lokal auswählen.
2. Vorbeikommen, Platz nehmen & sich kulinarisch verwöhnen lassen.
3. Für die Wahl des GenussGerichts gibt es ein GenussLos.
Wo?
Schaff Dir täglich einen Überblick auf unserer Veranstaltungsseite oder werfe einen Blick auf unsere Karte.
Warum?
Weil Genuss in Gemeinschaft am Besten schmeckt und unsere lokale Gastronomie etwas besonderes verdient: Sie als Gast!
So schmeckt Bad Abbach
Hotel-Café Rathaus "Zum Fischerwirt"
Kaiser-Karl-V.-Allee 4 + 6
93077 Bad Abbach
Teilnahmebedingungen „1. Bad Abbacher GenussWochen“-Gewinnspiel
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist der Markt Bad Abbach, Am Markt 22, 93077 Bad Abbach
2. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel findet im Rahmen der 1. Bad Abbacher GenussWochen vom 08.03.2026 bis einschließlich 22.03.2026 statt.
Später eingehende Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden.
3. Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren.
- Mitarbeitende des Marktes Bad Abbach sowie der teilnehmenden GenussWirte und GenussProduzenten und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich, eine Teilnahme über Gewinnspielagenturen ist nicht gestattet.
4. Teilnahme am Gewinnspiel / Gewinnlose
- Während des Teilnahmezeitraums erhalten Gäste bei den teilnehmenden GenussWirten und GenussProduzenten beim Kauf bzw. bei der Wahl eines ausgewiesenen GenussGerichts ein Gewinnlos.
- Das Gewinnlos ist vollständig und leserlich auszufüllen (Name, Kontaktmöglichkeit) und entweder in der Bad Abbach-Info selbst oder am Ostermarkt bei der Bad Abbach-Info in die dafür vorgesehene Gewinnbox einzuwerfen.
- Pro ausgewähltem GenussGericht wird ein Gewinnlos ausgegeben. Mehrere Teilnahmen sind möglich, erhöhen aber nur die Gewinnchance, nicht die Gewinnhöhe.
5. Gewinnauslosung
- Die Ziehung der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt im Rahmen des Ostermarktes an der Bad Abbach-Info.
- Es werden aus allen gültigen Losen per Zufallsprinzip die Gewinner ermittelt.
- Gewinner werden entweder direkt vor Ort bekanntgegeben oder im Anschluss über die auf dem Los angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt.
- Erscheint eine gezogene Person trotz Ausrufens nicht oder ist nicht erreichbar, kann nach einem angemessenen Zeitraum ein Ersatzlos gezogen werden.
6. Gewinne
- Es werden Sach- und/oder Gutscheingewinne verlost.
- Eine Auszahlung der Gewinne in bar, deren Tausch oder Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.
- Der Anspruch auf den Gewinn ist nicht übertragbar.
- Einzelheiten zu Art und Anzahl der Gewinne werden im Rahmen der Bewerbung des Gewinnspiels bekanntgegeben.
7. Datenschutz
- Für die Teilnahme werden Name und Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) auf dem Gewinnlos erhoben, um die Gewinnbenachrichtigung zu ermöglichen.
- Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet und nach Abschluss des Gewinnspiels, spätestens jedoch nach der Auslosung, gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.
- Es gelten im Übrigen die Datenschutzbestimmungen des Marktes Bad Abbach, abrufbar unter www.bad-abbach.de
8. Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird oder der Verdacht auf Manipulation besteht.
9. Abbruch oder Änderung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Störungen, die die Integrität oder die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels gefährden.
10. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für technische Störungen bei der Losausgabe oder -abgabe übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
11. Rechtsweg
Der Rechtsweg im Hinblick auf die Durchführung des Gewinnspiels und die Gewinnentscheidung ist ausgeschlossen.