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Städtebauliches Entwicklungskonzept Bad Abbach

19. Dezember 2025

Bad Abbach setzt verstärkt auf Sanierung und Ortskernentwicklung
Gemeinsam unseren Ortskern gestalten

Der Markt Bad Abbach intensiviert sein Engagement für die Sanierung und Weiterentwicklung des Ortskerns. Ziel ist es, den Fokus künftig stärker auf die Aufwertung bestehender Bausubstanz zu legen und Eigentümerinnen und Eigentümer aktiv bei Sanierungsprozessen zu begleiten.

Bereits das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) aus dem Jahr 2011 legt einen besonderen Schwerpunkt auf den Altort Bad Abbachs. Zentrale Themen sind dabei die Revitalisierung von Leerständen sowie die Erneuerung veralteter Gebäude. Da ein Großteil dieser Immobilien in privater Hand liegt, kommt der Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer eine entscheidende Bedeutung zu.

Um hier gezielt Hilfestellung zu leisten, hat die Marktgemeinde verschiedene Förder- und Unterstützungsangebote entwickelt. Dazu zählen ein kommunales Förderprogramm sowie eine individuelle Sanierungsberatung, die beide ab Januar 2026 zur Verfügung stehen. Ergänzend wurde bereits im Oktober 2025 ein Marktmanagement eingeführt. Darüber hinaus werden Informationsmaterialien und Veranstaltungen angeboten, um umfassend über Möglichkeiten und Vorteile von Sanierungsmaßnahmen zu informieren.

Unter dem Leitgedanken „Bad Abbach soll schöner werden – lebendiger, attraktiver und fit für die Zukunft“ verfolgt die Marktgemeinde das Ziel, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern den Ortskern nachhaltig aufzuwerten und zu beleben.

Ein zentrales Instrument ist das neue kommunale Förderprogramm, das Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet sowohl finanziell als auch fachlich unterstützt. Gefördert werden insbesondere Gestaltungsmaßnahmen an der Außenseite von Gebäuden, etwa an Fassaden, Dächern, Fenstern, Türen sowie an Vorgärten oder Einfriedungen.

Je nach Maßnahme können Zuschüsse von bis zu 30 Prozent, in besonderen Fällen sogar bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 20.000 Euro.

Zusätzlich profitieren Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet von steuerlichen Vorteilen: Bei selbst genutzten Gebäuden können bis zu 90 Prozent der Kosten über einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Bei vermieteten Objekten ist sogar eine vollständige Abschreibung über zwölf Jahre möglich. Darüber hinaus bestehen weitere Fördermöglichkeiten.

Weitere Informationen werden rechtzeitig auf de Homepage des Marktes Bad Abbach veröffentlicht


Text: Manuela Wahode, Foto: Joachim Häring


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