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Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge

Gilt ab 1. April 2025

Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge ab dem 1. April 2025

Ab dem 01.04.2025 dürfen Elektrofahrzeuge mit dem E-Kennzeichen (die nach dem § 4 EmoG gekennzeichnet sind), in den ersten drei Stunden eines Parkvorgangs bei Nutzung einer Parkscheibe KOSTENFREI parken, ohne eine Parkgebühr zu entrichten.

  • Sollte die Parkdauer die drei Stunden jedoch überschreiten, fallen für die zusätzliche Parkzeit die normalen Parkgebühren an. 
  • Es muss ein Ticket gezogen werden, ob bargeldlose Zahlung mit der Handy-App oder bar, beides direkt am Parkscheinautomaten.

Wichtig - diese Regelung gilt in Bad Abbach nur für folgende Bereiche (siehe Bilder):

  • Schotterparkplatz (Kaiser-Karl-V.-Allee)
  • Parkplatz Rondell vorm Kurhaus (Kaiser-Karl-V.-Allee 5)
  • Parkplatz hinterm Kurhaus (Kaiser-Karl-V.-Allee)

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