19. August 2025
Anbei Informationen als Hilfestellung bei möglichen Problemen, damit Sie schnell Abhilfe schaffen können. – Denn die Zuständigkeit liegt nicht bei der Gemeinde sondern bei den Betroffenen selber
Probleme mit Hornissen und Wespen
In Deutschland stehen sowohl Hornissen als auch Wespen unter Naturschutz und dürfen nicht einfach ohne Genehmigung entfernt oder getötet werden. Das gilt auch für ihre Nester. Bei Problemen mit Hornissen oder Wespennestern sollte man sich an die zuständige Naturschutzbehörde oder eine Fachfirma wenden. Die Entfernung oder Umsiedlung von Nestern ist nur mit Genehmigung und durch Sachkundige erlaubt!
Im Landkreis Kelheim gibt es zwei von der Unteren Naturschutzbehörde vermittelte Hornissenberater, die bei Bedarf kontaktiert werden können. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Untere Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 09441/207-4311 | E-Mail: monika.plank@landkreis-kelheim.de | Landkreis Kelheim
Haben Sie Hornissen gesehen?
Mitmachaktion vom NABU: Hornissen beobachten und melden
Probleme mit Ratten
Vorbeugende Maßnahmen die Sie immer beherzigen sollten:
- Müll richtig entsorgen: Mülltonnen müssen geschlossen und regelmäßig geleert werden
- Essensreste sollten nicht auf dem Kompost oder in der Toilette entsorgt werden (Ratten vermehren sich in der Kanalisation schnell)
- Essensreste in der Restmülltonne entsorgen: Vermeiden Sie, dass Ratten Zugang zu Essensresten haben
- Futter für Vögel und andere Tiere nicht auf dem Boden auslegen: Verwenden Sie Futterhäuschen, die für Ratten nicht erreichbar sind
- Gärten und Grundstücke sauber halten: Entfernen Sie Müll und andere Unterschlupf- und Versteckmöglichkeiten für Ratten
- Risse und Löcher in Gebäuden abdichten: Verhindern Sie, dass Ratten in Gebäude eindringen können
Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, kontaktieren Sie bitte eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma. Diese finden Sie z. B. im Internet. (Diese Kosten gehen zu Ihren Lasten.)
(Das ist nur ein Service | keine Garantie auf Vollständigkeit der Inhalte)