16. Juli 2026
Bürgerinformation zur Rattenbekämpfung
Haus- und Wanderratten sind wegen der Gefahr der Krankheitsübertragung auf Menschen Gesundheitsschädlinge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§2 Nr. 12 IfSG).
Abwehrmaßnahmen können zwar durch das Landratsamt Kelheim (Kreisverwaltungsbehörde) angeordnet werden, sind aber grundsätzlich Aufgabe der Grundstückseigentümer, nicht also der Marktgemeinde.
Zur Bekämpfung können Sie selber beitragen indem Sie:
- Einwanderungsmöglichkeiten für Ratten in Kellern und Dachböden verschließen
- vorhandene Öffnungen in den Wänden verschließen
- Wasserabflüsse vergittern, unbenutzte Abflüsse zumauern
- Essensreste und tierische Abfälle in die Biotonne, nicht auf den Hauskompost werfen
- Tierfutter nicht offenstehen lassen und Futternäpfe nach dem Füttern reinigen
- entdeckte Fraß-, Nage-, Kotspuren und Nagetierhaare entfernen
- Hauskatzen Zutritt zu den betroffenen Flächen und Räumen ermöglichen
- Gelbe Säcke nicht mehr als 1 Tag vor der Abholung rausstellen
- Unterschlupfmöglichkeiten für die Ratten (z.B. außen gelagerter Sperrmüll, Hausrat etc.) vermeiden
Bitte beachten Sie, dass eine selbstständige Auslegung von Rattengift ohne ordnungsgemäße Qualifizierung rechtliche Konsequenzen haben kann!
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne per Mail beim Ordnungsamt des Marktes Bad Abbach: Ordnungsamt@bad-abbach.de
Foto: Adobe Stock Holger T.K.
