02. Dezember 2025
Gemäß § 50 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Abensberg, Aventinusplatz 6, 93326 Abensberg am 27.11.2025 als Umlegungsstelle gefasste Umlegungsbeschluss wie folgt bekannt gemacht
