12. November 2025
Aufgrund des Beschlusses des Bau- und Planungsausschusses des Marktes Bad Abbach vom 14.10.2025 wird beabsichtigt den unter 1 aufgeführten Weg gemäß Art. 8 BayStrWG nach der vorgeschriebenen Bekanntmachungsfrist von 3 Monaten einzuziehen, da er jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.
Alle Infos finden Sie in der Bekanntmachung.
