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Änderungen im Pass- und Ausweiswesen ab 1. Januar

Ab 1. Januar 2024

Änderungen im Pass- und Ausweiswesen ab 01.01.2024

  • Kinderreisepass
    Kinderreisepässe dürfen ab dem 01.01.2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
    Noch in 2023 ausgestellte Kinderreisepässe können, bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit, weiterverwendet werden.
  • Reisepass
    Ab 01.01.2024 steigt die Gebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass von 60,- auf 70,- Euro.