Es steht ein komfortabler Service für die Übersicht der Bebauungspläne des Marktes Bad Abbach zur Verfügung. Diese finden Sie auf dem Geo-Daten-Server des Landkreises Kelheim. Sie können die Bebauungspläne - sogar mit Luftbild - betrachten.
Bebauungspläne
Bauanträge - Abgabe
Bitte beachten Sie die Hinweise zum digitalen Bauantrag!
Bauanträge sind ab 01.01.2023 beim Landratsamt Kelheim einzureichen!
Kontakt: Landratsamt Kelheim, Donaupark 12, 93309 Kelheim, Telefon: 09441/207-0
Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Kelheim unter der Rubrik Online-Services - digitaler Bauantrag:
https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/onlineservices/digitaler-bauantrag
Im Rathaus Bad Abbach geben Sie bitte nur noch folgende Unterlagen ab:
- Genehmigungsfreistellungsanträge
- isolierte Abweichungen und Befreiungen von örtlichen Bauvorschriften
Bei Verfahren, in denen die Gemeinde die abschließende Entscheidung trifft, erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über den Markt Bad Abbach!
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Kolleg*innen im Bauamt.
Bauanträge - Formulare
Neue BayBO (Bayerische Bauordnung)
Mit Inkrafttreten der neuen BayBO (Bayerische Bauordnung) ab dem 01.02.2021 gelten neue Bauantragsformulare. Hier finden Sie die dazugehörigen Formulare.
Bekanntmachungen aus dem Bauamt
Bekanntmachung Vorabveröffentlichung Vogelbeobachtungsturm Bad Abbach
Die Gemeinde Bad Abbach beabsichtigt, einen der Öffentlichkeit jederzeit zugänglichen Aussichtsturm auf der Freizeitinsel Bad Abbach zur Verfügung zu stellen.
Von dem Turm aus soll die Vogelwelt der renaturierten Kiesgruben für alle Besucher erlebbar gemacht werden.
Der Bau des Turmes wird im Rahmen der LEADER-Förderrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefördert.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes "SO Sonnenenergie Lengfeld I"
Bekanntmachung Beschluss "Bebauungsplan SO Sonnenenergie Lengfeld I" als Satzung Anlage 1: Bebauungsplan Anlage 2: Begründung Anlage 3: Zusammenfassende ErklärungBekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Bad Abbach durch Deckblatt Nr. 20
Bekanntmachung "SO Sonnenenergie Lengfeld I - Änderung Flächennutzungsplan" Anlage 1: Flächennutzungsplan Anlage 2: Begründung Anlage 3: Zusammenfassende ErklärungBekanntmachung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperren
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 25.07.2023 die Satzungen zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Altstadt A, B und C beschlossen.
Bekanntmachung zum Wasserrecht
Verlängerung der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes der Donau von Fluss-km 2.393,8 bis 2.434,0 im Bereich der Stadt Neustadt a. d. Donau, der Stadt Kelheim, der Gemeinde Saal a. d. Donau und des Marktes Bad Abbach, Landkreis Kelheim
Mit Bekanntmachung vom 12.07.2018, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kelheim Nr. 16 vom 20.07.2018, ist das vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelte Überschwemmungsgebiet der Donau von Fluss-km 2.393,8 bis 2.434,0 im Bereich der Stadt Neustadt a. d. Donau, der Stadt Kelheim, der Gemeinde Saal a. d. Donau und des Marktes Bad Abbach bekannt gemacht worden und somit seit dem 20.07.2018 gemäß § 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 47 Abs. 2 Sätze 1 und 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) vorläufig gesichert.
Die vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebietes endet grundsätzlich sobald eine Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes in Kraft tritt oder das Festsetzungsverfahren eingestellt wird (Art. 47 Abs. 4 Satz 1 BayWG). Sie endet spätestens mit Ablauf von fünf Jahren (Art. 47 Abs. 4 Satz BayWG). Gemäß Art. 47 Abs. 4 Satz 3 BayWG kann im begründeten Einzelfall die Frist um höchstens zwei Jahre verlängert werden.
Aktuell liegen die eingegangenen Einwendungen bei Wasserwirtschaftsamt Landshut zur Stellungnahme vor. Für eine präzise Bearbeitung der Einwendungen sind Vor-Ort-Besichtigungen der betroffenen Grundstücke unabdingbar. Diese finden derzeit statt. Aufgrund der Vielzahl der im Festsetzungsverfahren eingegangenen Einwendungen und der Notwendigkeit der Besichtigung vor Ort durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut nimmt die Ausarbeitung der Stellungnahme noch einige Zeit in Anspruch.
Ein Abschluss des Festsetzungsverfahrens einschließlich Erörterungstermin bzw. Onlinekonsultation bis zum Auslaufen der vorläufigen Sicherung zum 19.07.2023 ist deshalb nicht möglich. Das Landratsamt Kelheim verlängert daher die vorläufige Sicherung um zwei Jahre. Diese endet spätestens und endgültig mit Ablauf des 19.07.2025.
BEKANNTMACHUNGEN Bauleitplanungen
Bauleitplanung Am Feldl – öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung Am Feldl Datenschutz Bauleitplanung Anlage 1: Am Feldl - Satzung Anlage 2: Am Feldl - BegründungBauleitplanung Ziegelfeld I – öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung Ziegelfeld I - § 3 Abs. 1 BauGB Datenschutz Bauleitplanung Anlage 1: Ziegelfeld I - Planzeichnung Anlage 2: Ziegelfeld I - Satzung Anlage 3: Ziegelfeld I - Begründung Anlage 4: Ziegelfeld I - Immissionsschutzgutachten Anlage 5: Ziegelfeld I - saP Anlage 6: Ziegelfeld I - Gutachten Geotechnik Anlage 6a: Ziegelfeld I - Gutachten Geotechnik Anlage Anlage 7: Ziegelfeld I - Verkehrsgutachten Anlage 8a: Ziegelfeld I - Grundriss Anlage 8b: Ziegelfeld I - Grundriss EG Anlage 8c: Ziegelfeld I - Grundriss 1. OG Anlage 8d: Ziegelfeld I - Grundriss DG Anlage 8e: Ziegelfeld I - Schemaschnitt RampeBekanntmachung zum Wasserrecht - Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Donau
Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Donau, Fluss-km 2.395,8 bis 2.432,3 {Gewässer I. Ordnung), auf dem Gebiet des Marktes Bad Abbach, der Gemeinde Saal a. d. Donau, der Stadt Kelheim und der Stadt Neustadt a. d. Donau im Landkreis Kelheim nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz {WHG) i. V. m. Art. 46 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Bayerisches Wassergesetz {BayWG) durch Erlass einer Verordnung
Bekanntmachung über Beschluss Aufstellung B-Plan Umgebung Schule
Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Der Marktgemeinderat des Marktes Bad Abbach hat am 01.02.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Umfeld Schule“ aufzustellen.
Bekanntmachung über den Beschluss der Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt B"
Der Marktgemeinderat Bad Abbach hat am 27.04.2021 beschlossen den o.g. Bebauungsplan zu ändern.
Das Ziel der Änderung ist es, den Innerort als Einkaufsstandort zu erhalten und zu stärken, die Aufenthaltsqualität attraktiver zu gestalten und wieder mehr zu beleben... (siehe pdf-Datei)
Bekanntmachung über den Beschluss zur Änderung der Bebauungspläne "Altstadt A + C"
1. Altstadt A mit Deckblatt Nr. 1 durch Deckblatt Nr. 2
2. Altstadt C mit den Deckblättern 1-5 durch Deckblatt Nr. 6
Satzungen und Veränderungssperren
Satzungen und Veränderungssperren die das Ortsrecht betreffen finden Sie unter der Rubrik "Ortsrecht & Satzungen"