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Bekanntmachungen Allgemein

Haushaltsjahr 2024

Download der Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Bayerisches Landesamt für Steuern - Neuregelung der Grundsteuer

Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern

Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Ab 2025 wird die Grundsteuer nicht mehr nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe und der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Wie läuft das Verfahren ab?

  • Das bisher bekannte, 3-stufige Verfahren bleibt erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt dann den Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune und die Eigentümer erhalten darüber einen Bescheid (Grundsteuermessbescheid).
  • Der Grundsteuermessbetrag wird dann mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert. Die tatsächlich nach dem neuen Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümern in Form des Grundsteuerbescheids von der Kommune mitgeteilt.
  • Sie ist ab dem Jahr 2025 an die Kommune zu zahlen.

Bei Fragen zum Landesgrundsteuergesetz und zu den Formularen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Für Bad Abbach ist das Finanzamt Kelheim zuständig. Telefonische Anfragen bitte unter: 089-30700077 (Montag bis Donnerstag von 08:00–18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr)

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Waren Sie am 01.01.2022 (Mit-) Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? Wenn ja gilt:

  • Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Sie verpflichtet eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierzu werden Sie im Frühjahr 2022 durch das Bayerische Landesamt für Steuern öffentlich aufgefordert.

Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit bis spätestens 31. Januar 2023 entweder:

  • elektronisch über das Portal ELSTER-Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de (sofern Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie dieses neu anlegen – die Registrierung dauert bis zu zwei Wochen) oder
  • in Papierform (Vordrucke hierfür finden Sie im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de oder in Ihrem Finanzamt) einreichen.

Sie sind steuerlich beraten?

  • Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.

Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?

  • Online: (Informationen, Videos, etc.) www.grundsteuer.bayern.de
  • Telefonisch: Montag bis Donnerstag von 08:00–18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr 089-30700077

In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab.

Download der ausführlichen Bekanntmachung vom 23.11.2021

Checkliste für Eigentümerinnen und Eigentümer

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Checkliste erstellt, um den Eigentümerinnen und Eigentümern eine zusätzliche Hilfestellung zur Abgabe der Grundsteuererklärung anzubieten.
Die Checkliste gibt bei Wohngrundstücken eine Übersicht darüber, welche Daten auf den Grundsteuer-Vordrucken abgefragt werden und wo diese zu finden sind.

Diese Checkliste ist für Sie als Steuerpflichtige lediglich eine Unterstützung zur Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung, sie stellt keinen Vordruck dar und darf nicht beim Finanzamt als Erklärung eingereicht werden.Sie ist auch auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de zu finden, unter

  • Fragen und Antworten zum Ausfüllen Ihrer Grundsteuererklärung (FAQ)
  • Was müssen Sie vor dem Ausfüllen Ihrer Erklärung wissen?
  • Welche Daten benötigen Sie und wo finden Sie diese?
Übersicht Checkliste