Ab 1. Januar 2024
Änderungen im Pass- und Ausweiswesen ab 01.01.2024
- Kinderreisepass
Kinderreisepässe dürfen ab dem 01.01.2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Noch in 2023 ausgestellte Kinderreisepässe können, bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit, weiterverwendet werden. - Reisepass
Ab 01.01.2024 steigt die Gebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass von 60,- auf 70,- Euro.